LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesell- schaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.
Nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen entgegenstehende werden auch durch konkludentes Handeln nicht anerkannt.
An Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf unser Verlangen sind sie zurückzugeben.

Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. wir behalten uns den Widerruf des Angebotes bis zur Annahme desselben vor, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Vertragsabschluss wird von uns nur anerkannt, wenn dieser schriftlich und mit Unterzeichnung dessen durch den Kunden ordnungsgemäß zustande kommt.

Lieferung
Die vereinbarte Lieferzeit wird unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse zugesichert. Sofern wir in Lieferverzug geraten, wird uns eine Nachfrist von vier Wochen gewährt.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen sowie unverschuldete Betriebsstörungen verlängern die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer einer derartigen Behinderung.

Warenrücknahme
Grundsätzlich nehmen wir keine Waren zurück, die für den Kunden speziell angefertigt oder beschafft wurden.

Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der bestellten Waren und Leistungen verpflichtet. Verweigert er die Abnahme, so befindet sich der Kunde ohne weitere schriftliche Mitteilung in Abnahmeverzug. Sollte eine Abnahme aufgrund von Abwesenheit des Kunden vor Ort nicht mäglich sein, gilt die Ware bzw. Leistung acht Kalendertage nach Lieferung bzw. Fertigstellung als abgenommen, soweit der Kunde hiergegen keine Einwendung schriftlich nachweisbar uns gegenüber erhebt.
Bei Abnahmeverzug oder fiktiver Abnahme, wie vorbe- zeichnet, tritt Fälligkeit des berechneten Kaufpreises bzw. Werklohnes ein.
Der Kunde hat im Falle der vereinbarten Montage vor Ort zum vereinbarten Ausführungstermin und zur Ausfüh- rungsdauer ungehinderten Zugang zur Montageörtlichkeit zu gewährleisten.

Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich, sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug den vereinbarten Preis zu bezahlen, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz gegenüber Unternehmern zu verlangen.
Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt werden, haftet der Besteller neben dem Dritten als Gesamtschuldner.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurück- behaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

Gewährleistung
Ist der Vertragspartner Unternehmer, hat er unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen, ob die gelieferte/montierte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.
Rügen hinsichtlich erkennbarer Mängel bezüglich Menge, Beschaffenheit, Form, Farbe (z.B. auch Flecken, Beschädigungen u.ä.) müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns eingehend erfolgen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Nichterfüllung der Zahlungspflicht entbindet uns von jeder Gewährleistungspflicht, wenn nicht zumindest ein unter Berücksichtigung des Mangels angemessener Teil des Entgelts bezahlt wird. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung seiner Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit Mängel auf Anordnungen des Kunden, auf von ihm beauftragte Drittunternehmen, auf die eigene Montage unserer Liefer- gegenstände, die Beschaffenheit des Baukörpers oder sonstige in unseren Liefergegenständen nicht ausschließlich begründete Ursachen zurüchzuführen sind. Die Wartung der gelieferten Waren übernimmt der Kunde auf seine Kosten.
Bei unberechtigten Reklamationen, z.B. bei Nichteinhaltung der Montageanleitung, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, hat der Kunde die uns entstandenen Kosten zu bezahlen.
Wir haften auch nicht, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtiges Handeln des Kunden oder eines Dritten beeinträchtigt wird.
Es gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Verbraucher und eine solche von einem Jahr für Unternehmer. Fristbeginn ist mit der übergabe der Waren an den Kunden. Ist der Käufer Unternehmer, stellen öffentliche äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers keine Vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Kunde keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.

Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zum Eingang aller vom Kunden geschuldeten Zahlungen aus dem Vertrag unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Bei Verträgen mit Unternehmern gilt folgendes:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).

Haftungsbeschränkungen
Bei lediglich fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durch- schnittsschaden.
Das gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die Vorstehenden Haftungsbedingungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN - Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, die ganz oder teilweise unwirksame Regelungen soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg denen der unwirksamen möglichst nahe kommt.


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